Genehmigung

Aerovideo verfügt über eine allgemeine Aufstiegserlaubnis vom Regierungspräsidium Freiburg-im-Breisgau. Sie gilt für das ganze Bundesland Baden-Württemberg und erlaubt Laufaufnahmen für gewerbliche Nutzung ohne weitere Genehmigungen. Auf Anfrage kann diese Erlaubnis auf andere Bundesländer erweitert werden. Für Flüge bei Veranstaltungen oder über dicht bebautem Gebiet muss eine Sondererlaubnis erteilt werden. Die entsprechenden Formalitäten werden von Aerovideo zur rechtzeitigen Abwicklung der Aufträge erledigt.

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